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Zwei Strafrechtswelten

Rechtsvergleichende Betrachtungen und Erfahrungen aus deutscher Sicht in Österreich

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Deutsches Konsequenzdenken und osterreichisches Toleranzdenken zeigen sich im Straf- und Strafverfahrensrecht in ihrer gegensatzlichen Deutlichkeit. Lagodny illustriert dies an Beispielen aus dem Alltag und dem Recht. Er lebt, lehrt und forscht als deutscher Jurist seit 20 Jahren in Salzburg. Freispruch fur einen Dieb, der die gestohlene Sache vor Entdeckung wieder dem Eigentumer zuruckbringt? In Undenkbar! Kant und andere lassen grussen. In Warum nicht? Der Paternalismus im Sinne der Habsburger Monarchie und andere "Pragungen" (Di Fabio) liefern Erklarungen. Viele solcher Beispiele ergeben ein Bild, das nur aus der historischen Gewachsenheit heraus mit den Augen eines "Fremden" (im Sinne von G. Simmel) verstanden werden kann. Dieser Befund zeigt zugleich, vor welch unuberwindbaren Hindernissen eine Strafrechtsvereinheitlichung in der EU stunde. Das "osterreichische Labyrinth, in dem sich jeder auskennt" (Qualtinger) ist jedoch ungemein anregend. Wenn man will.

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Zwei Strafrechtswelten, Otto Lagodny

Taal
Jaar van publicatie
2021
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(Paperback)
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Titel
Zwei Strafrechtswelten
Ondertitel
Rechtsvergleichende Betrachtungen und Erfahrungen aus deutscher Sicht in Österreich
Taal
Duits
Uitgever
Nomos
Jaar van publicatie
2021
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
244
ISBN10
3848759144
ISBN13
9783848759149
Reeks
Aantekening
Deutsches Konsequenzdenken und osterreichisches Toleranzdenken zeigen sich im Straf- und Strafverfahrensrecht in ihrer gegensatzlichen Deutlichkeit. Lagodny illustriert dies an Beispielen aus dem Alltag und dem Recht. Er lebt, lehrt und forscht als deutscher Jurist seit 20 Jahren in Salzburg. Freispruch fur einen Dieb, der die gestohlene Sache vor Entdeckung wieder dem Eigentumer zuruckbringt? In Undenkbar! Kant und andere lassen grussen. In Warum nicht? Der Paternalismus im Sinne der Habsburger Monarchie und andere "Pragungen" (Di Fabio) liefern Erklarungen. Viele solcher Beispiele ergeben ein Bild, das nur aus der historischen Gewachsenheit heraus mit den Augen eines "Fremden" (im Sinne von G. Simmel) verstanden werden kann. Dieser Befund zeigt zugleich, vor welch unuberwindbaren Hindernissen eine Strafrechtsvereinheitlichung in der EU stunde. Das "osterreichische Labyrinth, in dem sich jeder auskennt" (Qualtinger) ist jedoch ungemein anregend. Wenn man will.