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PROBLEM DER ENTEIGNUNG VON GRUNDSTÜCKEN IN DER BRD

Brauchtumsland von Anrainergemeinden in Schutzgebieten: der Fall des Lomam-Nationalparks

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In dieser Arbeit wird das Problem der Enteignung der Ländereien von Gemeinden, die in Schutzgebieten in der Demokratischen Republik Kongo leben, für öffentliche Zwecke anhand des Falles des Lomami-Nationalparks analysiert, um zu zeigen, dass lokale Gemeinden nicht von Ländereien enteignet werden können, auf denen sie nur Nutzungsrechte ausüben, da alle Ländereien in der Demokratischen Republik Kongo domanial sind. Nur ein Gebäudeeigentümer kann von Natur aus für einen öffentlichen Zweck enteignet werden und dies gegen eine angemessene und vorherige Entschädigung. Außerdem muss der Eigentümer sein Eigentum durch ein Zertifikat nachweisen. Wenn ein Wald aus Naturschutzgründen eingestuft wird, müssen sich die Gemeinden keine Sorgen machen. Der Gesetzgeber hat ihre Nutzungsrechte im Forstgesetzbuch, im Gesetz über die Grundprinzipien des Naturschutzes und im Gesetz über die Klassifizierung und Stilllegung von Wäldern geschützt. Am Ende dieser Analyse gelingt es uns, eine Unterscheidung zwischen Enteignung und Umsiedlung, Umsiedlung, Entschädigung und Entschädigung, Schadenersatz und Zinsen zu treffen.

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PROBLEM DER ENTEIGNUNG VON GRUNDSTÜCKEN IN DER BRD, Ranulph HANGI MUVUGHEALAVA

Taal
Jaar van publicatie
2020
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(Paperback)
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Titel
PROBLEM DER ENTEIGNUNG VON GRUNDSTÜCKEN IN DER BRD
Ondertitel
Brauchtumsland von Anrainergemeinden in Schutzgebieten: der Fall des Lomam-Nationalparks
Taal
Duits
Jaar van publicatie
2020
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
104
ISBN13
9786203172843
Reeks
Aantekening
In dieser Arbeit wird das Problem der Enteignung der Ländereien von Gemeinden, die in Schutzgebieten in der Demokratischen Republik Kongo leben, für öffentliche Zwecke anhand des Falles des Lomami-Nationalparks analysiert, um zu zeigen, dass lokale Gemeinden nicht von Ländereien enteignet werden können, auf denen sie nur Nutzungsrechte ausüben, da alle Ländereien in der Demokratischen Republik Kongo domanial sind. Nur ein Gebäudeeigentümer kann von Natur aus für einen öffentlichen Zweck enteignet werden und dies gegen eine angemessene und vorherige Entschädigung. Außerdem muss der Eigentümer sein Eigentum durch ein Zertifikat nachweisen. Wenn ein Wald aus Naturschutzgründen eingestuft wird, müssen sich die Gemeinden keine Sorgen machen. Der Gesetzgeber hat ihre Nutzungsrechte im Forstgesetzbuch, im Gesetz über die Grundprinzipien des Naturschutzes und im Gesetz über die Klassifizierung und Stilllegung von Wäldern geschützt. Am Ende dieser Analyse gelingt es uns, eine Unterscheidung zwischen Enteignung und Umsiedlung, Umsiedlung, Entschädigung und Entschädigung, Schadenersatz und Zinsen zu treffen.