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Der ungewollte Vertrag im Schadensersatzrecht

Ein Beitrag zur Frage der Übertragbarkeit des individuellen Schadenseinschlags und des Gefährdungsschadens in den Bereich der informationellen Schadensersatzhaftung

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Bei den Urteilen zur Herstellerhaftung im "Diesel-Abgasskandal" wurde zur Begründung des Vermögensschadens häufig auf Argumentationsmuster zurückgegriffen, die aus den strafrechtsdogmatischen Fallgruppen des "individuellen Schadenseinschlags" und des "Gefährdungsschadens" bekannt sind. Die Arbeit stellt - über die "Diesel-Fälle" hinaus - die Vermögensschadensdogmatik des Zivil- und Strafrechts in der Fallgruppe des "Vertragsabschlussschadens" bzw. "Eingehungsschadens" umfassend gegenüber. Untersucht wird, ob sich die im Strafrecht beheimaten Fallgruppen auch in die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung übertragen lassen und sich womöglich eine einheitliche Handhabung der Problematik in beiden Rechtsbereichen anbietet.

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Der ungewollte Vertrag im Schadensersatzrecht, Robert Praßler

Taal
Jaar van publicatie
2022
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(Paperback)
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Titel
Der ungewollte Vertrag im Schadensersatzrecht
Ondertitel
Ein Beitrag zur Frage der Übertragbarkeit des individuellen Schadenseinschlags und des Gefährdungsschadens in den Bereich der informationellen Schadensersatzhaftung
Taal
Duits
Uitgever
Nomos
Jaar van publicatie
2022
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
217
ISBN13
9783848774241
Reeks
Aantekening
Bei den Urteilen zur Herstellerhaftung im "Diesel-Abgasskandal" wurde zur Begründung des Vermögensschadens häufig auf Argumentationsmuster zurückgegriffen, die aus den strafrechtsdogmatischen Fallgruppen des "individuellen Schadenseinschlags" und des "Gefährdungsschadens" bekannt sind. Die Arbeit stellt - über die "Diesel-Fälle" hinaus - die Vermögensschadensdogmatik des Zivil- und Strafrechts in der Fallgruppe des "Vertragsabschlussschadens" bzw. "Eingehungsschadens" umfassend gegenüber. Untersucht wird, ob sich die im Strafrecht beheimaten Fallgruppen auch in die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung übertragen lassen und sich womöglich eine einheitliche Handhabung der Problematik in beiden Rechtsbereichen anbietet.