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Die Einbettung intra-europäischer Investitionen in ein rechtliches Mehrebenensystem bewirkt neben der Geltung divergierender materieller Schutzstandards die Koexistenz von zur Streitbeilegung berufenen Akteuren. Die Studie untersucht ihre Beziehung aus völker- und unionsrechtlicher Perspektive. Sie arbeitet dogmatisch die EuGH-Rechtsprechung zu dem unionsrechtlichen Streitbeilegungsmonopol, der Vorlagebefugnis, der Autonomie der Unionsrechtsordnung und dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens auf. Zudem geht sie unter Zugrundelegung einer Pflicht zur Gleichbehandlung von EU-Ausländern der Frage der diskriminierenden Wirkung von ISDS-Klauseln in intra-EU BIT nach und leitet anschließend ihre Unanwendbarkeit aus völkerrechtlicher Sicht her.
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Das Verhältnis von EuGH und Investitionsschiedsgerichten auf der Grundlage von intra-EU BIT, Berta Boknik
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2020
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- (Paperback)
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- Titel
- Das Verhältnis von EuGH und Investitionsschiedsgerichten auf der Grundlage von intra-EU BIT
- Ondertitel
- Eine Analyse anhand des Falls Achmea
- Taal
- Duits
- Auteurs
- Berta Boknik
- Uitgever
- Nomos
- Jaar van publicatie
- 2020
- Formaat
- Paperback
- Aantal pagina's
- 448
- ISBN13
- 9783848768301
- Reeks
- Tags
- Non-fictie, Sociale Wetenschappen, Wereldliteratuur, Handel, Business & Management, Juridische thematiek, Recht
- Aantekening
- Die Einbettung intra-europäischer Investitionen in ein rechtliches Mehrebenensystem bewirkt neben der Geltung divergierender materieller Schutzstandards die Koexistenz von zur Streitbeilegung berufenen Akteuren. Die Studie untersucht ihre Beziehung aus völker- und unionsrechtlicher Perspektive. Sie arbeitet dogmatisch die EuGH-Rechtsprechung zu dem unionsrechtlichen Streitbeilegungsmonopol, der Vorlagebefugnis, der Autonomie der Unionsrechtsordnung und dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens auf. Zudem geht sie unter Zugrundelegung einer Pflicht zur Gleichbehandlung von EU-Ausländern der Frage der diskriminierenden Wirkung von ISDS-Klauseln in intra-EU BIT nach und leitet anschließend ihre Unanwendbarkeit aus völkerrechtlicher Sicht her.
