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Dieser Band enthält die allgemeinen Bestimmungen zum Eltern-Kind-Verhältnis, mit einem besonderen Fokus auf den Familiennamen des Kindes sowie dessen Vornamen (§§ 1616 - 1618). Dieses komplizierte Gebiet des deutschen Familienrechts wurde stark von aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) beeinflusst. Weitere Bestimmungen verlangen gegenseitigen Respekt und Unterstützung zwischen Eltern und Kindern (§ 1618 a), befassen sich mit der Pflicht des Kindes zu häuslichen Dienstleistungen (§ 1619) oder finanziellen Zuwendungen zwischen Eltern und Kind (§§ 1620 - 1625). Der Band bietet die üblichen und traditionellen Qualitäten des Staudinger-Kommentars - der Stand des Rechts wird umfassend und detailliert erklärt, basierend auf gründlicher Recherche und kritischer Bewertung der relevanten Rechtsprechung. Das Buch ist unverzichtbar für Standesbeamte, Familienrichter und alle im Familienrecht tätigen Anwälte.
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Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, J. von Staudinger
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2007
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- (Hardcover)
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- Titel
- Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen
- Ondertitel
- IV 1616-1625 Kindesname
- Taal
- Duits
- Auteurs
- J. von Staudinger
- Uitgever
- Sellier - de Gruyter
- Jaar van publicatie
- 2007
- Formaat
- Hardcover
- ISBN10
- 3805910584
- ISBN13
- 9783805910583
- Reeks
- Tags
- Non-fictie, Sociale Wetenschappen, Handel, Business & Management, Juridische thematiek, Recht, Burgerlijk Wetboek
- Aantekening
- Dieser Band enthält die allgemeinen Bestimmungen zum Eltern-Kind-Verhältnis, mit einem besonderen Fokus auf den Familiennamen des Kindes sowie dessen Vornamen (§§ 1616 - 1618). Dieses komplizierte Gebiet des deutschen Familienrechts wurde stark von aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) beeinflusst. Weitere Bestimmungen verlangen gegenseitigen Respekt und Unterstützung zwischen Eltern und Kindern (§ 1618 a), befassen sich mit der Pflicht des Kindes zu häuslichen Dienstleistungen (§ 1619) oder finanziellen Zuwendungen zwischen Eltern und Kind (§§ 1620 - 1625). Der Band bietet die üblichen und traditionellen Qualitäten des Staudinger-Kommentars - der Stand des Rechts wird umfassend und detailliert erklärt, basierend auf gründlicher Recherche und kritischer Bewertung der relevanten Rechtsprechung. Das Buch ist unverzichtbar für Standesbeamte, Familienrichter und alle im Familienrecht tätigen Anwälte.

