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Die Wochenzeitung "Junge Freiheit"

Kritische Analysen zu Programmatik, Inhalten, Autoren und Kunden

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Vorwort Stephan Braun und Ute Vogt: Die „Junge Freiheit“ (JF) kämpfte jahrelang gegen ihre Nennung in Verfassungsschutzberichten. Im Mai 2005 entschied das Bundesverfassungsgericht, die Pressefreiheit stärker zu gewichten, was die Aufnahme der JF in solche Berichte erschwerte. Seitdem wurde die JF nicht mehr aufgeführt. Jetzt sind Politik, Öffentlichkeit, Wissenschaft und Bildung gefordert, denn die politische Bewertung dieser neurechten Wochenzeitung hat sich kaum verändert. Das Urteil des Gerichts ist bemerkenswert: Der Erste Senat stellte fest, dass Kritik an Verfassungswerten allein nicht für eine Nennung im Verfassungsschutz ausreicht. Pressefreiheit erlaubt es, ein Forum für ein bestimmtes politisches Spektrum zu bieten, ohne sich mit allen Veröffentlichungen zu identifizieren. Bei Artikeln, die nicht von Redaktionsmitgliedern stammen, sind besondere Hinweise nötig, um rechtsextremistische Bestrebungen abzuleiten. Diese Kriterien schließen jedoch nicht aus, dass die JF auch rechtsradikales bis rechtsextremes Gedankengut verbreitet. Das Gericht hat lediglich die Pressefreiheit betont und die Hürde für eine Nennung in Verfassungsschutzberichten erhöht. Die JF bleibt die zentrale Publikation der Neuen Rechten in Deutschland, die unter dem Deckmantel des Konservativismus eine Verbindung zwischen Rechtsextremismus und dem demokratischen Spektrum herstellt.

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Die Wochenzeitung "Junge Freiheit", Stephan Braun, Ute Klara Vogt

Taal
Jaar van publicatie
2007
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(Paperback)
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Titel
Die Wochenzeitung "Junge Freiheit"
Ondertitel
Kritische Analysen zu Programmatik, Inhalten, Autoren und Kunden
Taal
Duits
Jaar van publicatie
2007
Formaat
Paperback
Aantal pagina's
362
ISBN10
3531154214
ISBN13
9783531154213
Reeks
Aantekening
Vorwort Stephan Braun und Ute Vogt: Die „Junge Freiheit“ (JF) kämpfte jahrelang gegen ihre Nennung in Verfassungsschutzberichten. Im Mai 2005 entschied das Bundesverfassungsgericht, die Pressefreiheit stärker zu gewichten, was die Aufnahme der JF in solche Berichte erschwerte. Seitdem wurde die JF nicht mehr aufgeführt. Jetzt sind Politik, Öffentlichkeit, Wissenschaft und Bildung gefordert, denn die politische Bewertung dieser neurechten Wochenzeitung hat sich kaum verändert. Das Urteil des Gerichts ist bemerkenswert: Der Erste Senat stellte fest, dass Kritik an Verfassungswerten allein nicht für eine Nennung im Verfassungsschutz ausreicht. Pressefreiheit erlaubt es, ein Forum für ein bestimmtes politisches Spektrum zu bieten, ohne sich mit allen Veröffentlichungen zu identifizieren. Bei Artikeln, die nicht von Redaktionsmitgliedern stammen, sind besondere Hinweise nötig, um rechtsextremistische Bestrebungen abzuleiten. Diese Kriterien schließen jedoch nicht aus, dass die JF auch rechtsradikales bis rechtsextremes Gedankengut verbreitet. Das Gericht hat lediglich die Pressefreiheit betont und die Hürde für eine Nennung in Verfassungsschutzberichten erhöht. Die JF bleibt die zentrale Publikation der Neuen Rechten in Deutschland, die unter dem Deckmantel des Konservativismus eine Verbindung zwischen Rechtsextremismus und dem demokratischen Spektrum herstellt.