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Die Arbeit setzt sich mit Zusagenentscheidungen nach Art. 9 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003 und § 32 b Abs. 1 GWB auseinander, wie sie mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1/2003 am 1. Mai 2004 Eingang in das europäische und mit Inkrafttreten der siebten GWB-Novelle zum 1. Juli 2005 Eingang in das deutsche Wettbewerbsrecht gefunden haben. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der Untersuchung der Rechtsnatur von Zusagenentscheidungen und den zuvor von den Unternehmen abgegebenen Verpflichtungszusagen, der Abgrenzung von Zusagenentscheidungen zu anderen behördlichen Maßnahmen, den insbesondere durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gezogenen inhaltlichen Grenzen von Zusagenentscheidungen, der von ihnen ausgehenden Sperrwirkung in Bezug auf den Erlass anderer behördlicher Maßnahmen sowie den nachträglichen Ausstiegsmöglichkeiten für die betroffenen Unternehmen.
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Zusagenentscheidungen als behördliche Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße im europäischen und deutschen Kartellrecht, Maria Christina Wolter
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2011
- Bindwijze
- (Paperback)
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- Titel
- Zusagenentscheidungen als behördliche Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße im europäischen und deutschen Kartellrecht
- Ondertitel
- Art. 9 VO (EG) Nr. 1/2003 und § 32 b GWB
- Taal
- Duits
- Auteurs
- Maria Christina Wolter
- Uitgever
- Peter Lang
- Jaar van publicatie
- 2011
- Formaat
- Paperback
- Aantal pagina's
- 282
- ISBN10
- 3631616090
- ISBN13
- 9783631616093
- Reeks
- Tags
- Studieboeken, Juridische thematiek, Scripties en Hoger Onderwijsboeken, Duitsland, Economie, West-Europa, Handelsrecht, Economisch Recht, Financieel Recht
- Aantekening
- Die Arbeit setzt sich mit Zusagenentscheidungen nach Art. 9 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003 und § 32 b Abs. 1 GWB auseinander, wie sie mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1/2003 am 1. Mai 2004 Eingang in das europäische und mit Inkrafttreten der siebten GWB-Novelle zum 1. Juli 2005 Eingang in das deutsche Wettbewerbsrecht gefunden haben. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der Untersuchung der Rechtsnatur von Zusagenentscheidungen und den zuvor von den Unternehmen abgegebenen Verpflichtungszusagen, der Abgrenzung von Zusagenentscheidungen zu anderen behördlichen Maßnahmen, den insbesondere durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gezogenen inhaltlichen Grenzen von Zusagenentscheidungen, der von ihnen ausgehenden Sperrwirkung in Bezug auf den Erlass anderer behördlicher Maßnahmen sowie den nachträglichen Ausstiegsmöglichkeiten für die betroffenen Unternehmen.