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Bernhard Weiner

    Ordnungswidrigkeitengesetz
    Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsen
    • 2024

      Zum WerkUmrahmt von drei systematischen Vorbemerkungen (Polizeirecht in Deutschland, Entwicklung und Strukturen des Landespolizeirechts, Einführung in die JI-RL) stellt der Kommentar das Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsens klar und übersichtlich dar. Für eine leichte Orientierung sorgt die stringente Strukturierung der Kommentierungen. Ausgehend von einem allgemeinen Überblick werden die Vorschriften vom Allgemeinen ausgehend hin zum Besonderen erörtert.Vorteile auf einen Blick präzise, auf den Punkt gebrachte Darstellungen mit dem nötigen Praxisbezug fundierter Einstieg mit dogmatischer Vertiefung der wichtigen Probleme Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Ordnungsbehörden und Ministerien, Studierende und die Wissenschaft.

      Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsen
    • 2022

      Ordnungswidrigkeitengesetz

      mit bundes- und landesrechtlichen Vorschriften

      Zum WerkDer Kommentar erläutert umfassend und fundiert alle Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sowie der im Ordnungswidrigkeitenrecht relevanten Bundesgesetze wie u.a. AO, GKG, GWB, JGG, RVG, StVG, WiStG. Zusätzlich werden die im Ordnungswidrigkeitenrecht relevanten Landesvorschriften nicht nur abgedruckt, sondern ausführlich kommentiert. Das Werk gibt dabei einen verlässlichen Überblick und eine an der Praxis orientierte Auswertung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur.Der dreistufige Aufbau sorgt für eine schnelle, kompakte Übersicht: Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung Standardebene mit ausführlicher Kommentierung Detailebene mit Rechtsprechung, Beispielen, Checklisten und weiteren Erläuterungen Vorteile auf einen Blick höchste Aktualität schneller Überblick ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft und Richterschaft, Verwaltungsfachleute und -juristinnen und -juristen, Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte, Rechtsabteilungen von Unternehmen sowie fortgeschrittene Studierende und Referendarinnen und Referendare.

      Ordnungswidrigkeitengesetz