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Christoph Häfeli

    Grundriss zum Erwachsenenschutzrecht
    Grundriss zum Kindes- und Erwachsenenschutz
    Der Erwachsenenschutz: Die behördlichen Massnahmen, Art. 388–425 ZGB
    Entre protection et coercition
    Zwischen Schutz und Zwang
    Wegleitung für Vormünder und Vormundschaftsbehörden
    • Dieser Kommentar behandelt die beiden ersten Abschnitte der behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts. Daniel Rosch kommentiert die allgemeinen Grundsätze und die allgemeinen Bestimmungen zu den Beistandschaften, das System der massgeschneiderten Massnahmen mit den einzelnen Beistandschaften sowie die Bestimmungen über das Amtsende eines Beistandes oder einer Beiständin. Christoph Häfeli bearbeitet das Ende der Beistandschaft, die Bestimmungen über den Beistand oder die Beiständin und die besonderen Bestimmungen für Angehörige, die Führung der Beistandschaft sowie die Mitwirkung und das Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde. Im gesamten Kommentar spielen nichtjuristische Disziplinen wie Soziale Arbeit, Sychologie und Medizin eine wichtige Rolle. Beide Autoren sind dank ihrer Doppelausbildung als Juristen und Sozialarbeiter und ihrer langjährigen Tätigkeit als Dozenten sowie ihrer Beratungstätigkeit in der Lage, die Naht- und Überschneidungsstellen der involvierten Disziplinen auszuleuchten.

      Der Erwachsenenschutz: Die behördlichen Massnahmen, Art. 388–425 ZGB
    • Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit bald vier Jahren in Kraft. In dieser Anfangsphase stand weniger das materielle Recht als die professionalisierte Behördenorganisation in der Kritik. Die in einer Anfangsphase normale Rechtsunsicherheit weicht dank einer reichen bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Grundsatzcharakter und zahlreicher Publikationen zu Einzelfragen einer zunehmend einheitlichen Rechtsauffassung in bisher ungeklärten Fragen. Die zweite erweiterte und überarbeitete Auflage berücksichtigt die neuere Lehre und die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Der Kindesschutz wurde stark ausgebaut, und enthält die in der Zwischenzeit in Kraft getretenen Änderungen im Familienrecht und die noch laufenden Revisionsprojekte und deren Auswirkungen auf die Tätigkeit der Kindesschutzorgane.

      Grundriss zum Kindes- und Erwachsenenschutz
    • Nach fast 20-jährigen Vorbereitungsarbeiten tritt am 1. Januar 2013 das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es löst das mehr als hundertjährige, seit Bestehen des ZGB praktisch unveränderte, Vormundschaftsrecht ab und ist die letzte Etappe der sich über mehr als 50 Jahre erstreckenden Totalrevision des Familienrechts. Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen, der Rechtsentwicklung in Europa, der Grundrechtsprechung des Bundesgerichts sowie der Bedürfnisse der Praxis war die Revisionsbedürftigkeit seit Langem unbestritten. Die neuen Rechtsinstitute des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung, der verbesserte Schutz von urteilsunfähigen Personen, ein massgeschneidertes Massnahmensystem, die Verbesserung des Rechtsschutzes allgemein und bei der fürsorgerischen Unterbringung im Besonderen sowie die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bilden die Kernbereiche der Revision. Der Autor war als Jurist und Sozialarbeiter, als Fachhochschulprofessor und Praktiker an den gesamten Vorbereitungsarbeiten beteiligt.

      Grundriss zum Erwachsenenschutzrecht