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Der Erwachsenenschutz: Die behördlichen Massnahmen, Art. 388–425 ZGB

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Dieser Kommentar behandelt die beiden ersten Abschnitte der behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts. Daniel Rosch kommentiert die allgemeinen Grundsätze und die allgemeinen Bestimmungen zu den Beistandschaften, das System der massgeschneiderten Massnahmen mit den einzelnen Beistandschaften sowie die Bestimmungen über das Amtsende eines Beistandes oder einer Beiständin. Christoph Häfeli bearbeitet das Ende der Beistandschaft, die Bestimmungen über den Beistand oder die Beiständin und die besonderen Bestimmungen für Angehörige, die Führung der Beistandschaft sowie die Mitwirkung und das Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde. Im gesamten Kommentar spielen nichtjuristische Disziplinen wie Soziale Arbeit, Sychologie und Medizin eine wichtige Rolle. Beide Autoren sind dank ihrer Doppelausbildung als Juristen und Sozialarbeiter und ihrer langjährigen Tätigkeit als Dozenten sowie ihrer Beratungstätigkeit in der Lage, die Naht- und Überschneidungsstellen der involvierten Disziplinen auszuleuchten.

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Der Erwachsenenschutz: Die behördlichen Massnahmen, Art. 388–425 ZGB, Christoph Häfeli

Taal
Jaar van publicatie
2023
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(Hardcover)
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Titel
Der Erwachsenenschutz: Die behördlichen Massnahmen, Art. 388–425 ZGB
Taal
Duits
Jaar van publicatie
2023
Formaat
Hardcover
ISBN10
3727235454
ISBN13
9783727235450
Reeks
Aantekening
Dieser Kommentar behandelt die beiden ersten Abschnitte der behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts. Daniel Rosch kommentiert die allgemeinen Grundsätze und die allgemeinen Bestimmungen zu den Beistandschaften, das System der massgeschneiderten Massnahmen mit den einzelnen Beistandschaften sowie die Bestimmungen über das Amtsende eines Beistandes oder einer Beiständin. Christoph Häfeli bearbeitet das Ende der Beistandschaft, die Bestimmungen über den Beistand oder die Beiständin und die besonderen Bestimmungen für Angehörige, die Führung der Beistandschaft sowie die Mitwirkung und das Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde. Im gesamten Kommentar spielen nichtjuristische Disziplinen wie Soziale Arbeit, Sychologie und Medizin eine wichtige Rolle. Beide Autoren sind dank ihrer Doppelausbildung als Juristen und Sozialarbeiter und ihrer langjährigen Tätigkeit als Dozenten sowie ihrer Beratungstätigkeit in der Lage, die Naht- und Überschneidungsstellen der involvierten Disziplinen auszuleuchten.