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Simeon Held

    Die Haftung der EG für die Verletzung von WTO-Recht
    Bauproduktenverordnung VO (EU) 305/2011 (BauPVO)
    Deutsches und Europäisches Investitionskontrollrecht
    • Zum WerkDie Bedeutung des Investitionskontrollrechts nimmt seit Jahren zu. Das liegt an dem stetigen Interesse ausländischer Investoren an deutschen Unternehmen zum einen und an der Anzahl von Regelwerken auf nationaler und unionaler Ebene, die die Investitionskontrolle juristisch einrahmen, zum anderen. Eine besondere Aktualität kommt der Thematik zu, seit ausländische Investoren verstärkt Beteiligungen an sog. kritischen Infrastrukturen zu erlangen versuchen (Bsp.: Häfen). In diesem Kontext können sich insbesondere Fragen zur Versorgungssicherheit und zu etwaigen Risiken für die öffentliche Sicherheit und Ordnung stellen.Auf diese und weitere Rechtsfragen bietet dieser Kommentar Antworten.Das Werk behandelt auf rund 600 Seiten eingehend relevante Normen des Außenwirtschaftsgesetzes, der Außenwirtschaftsverordnung und des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Es geht ferner ausführlich auf die BSI-KritisV und die EU-Screening-VO ein.Eine komprimierte Einführung in die Thematik des Investitionskontrollrechts, in der auf die Grundlagen und Entwicklung eingegangen wird, sowie die Darstellung wichtiger Akteure im Investitionskontrollverfahren, Rechtsschutzmechanismen sowie der Vergleich paralleler Verfahren in anderen Staaten ermöglicht den Leserinnen und Lesern einen raschen Einstieg in diese Rechtsmaterie.Vorteile auf einen Blick von Experten aus der Praxis für die Praxis geschrieben anschaulich kommentiert dank zahlreicher Fallbeispiele stellenweise mit rechtsvergleichenden Bezügen ZielgruppeFür die Rechtsanwaltschaft und Richterschaft, für Mitarbeitende in Behörden, Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen und alle Interessierten.

      Deutsches und Europäisches Investitionskontrollrecht
    • Zum Werk Die EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) hat zum Ziel, durch Festlegung von harmonisierten Bedingungen für die Vermarktung und Verwendung von Bauprodukten das Funktionieren des Binnenmarktes effizienter zu gestalten und den freien Verkehr von Bauprodukten in der EU zu verbessern. Der Kommentar erläutert den Inhalt der BauPVO. Deren wesentliche Inhalte sind: - die Aufstellung von europaweit einheitlichen Regeln über die Angaben der Leistung von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale (Leistungserklärung) - die Aufstellung von harmonisierten Regeln über die CE-Kennzeichnung - die Pflichten der Hersteller, Importeure und Händler und der damit verbundenen Haftungsrisiken - die Benennung von Technischen Bewertungsstellen durch die Mitgliedsstaaten und deren Notifizierung - die Möglichkeiten von vereinfachten Verfahren - Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren Vorteile auf einen Blick - zuverlässiger Ratgeber bei der Anwendung der BauPVO - Vermeidung von Haftungsrisiken - Planungssicherheit bei der Entwicklung neuer Produkte Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter, Behördenmitarbeiter, Wirtschaftsjuristen, Unternehmer, Ingenieure, Techniker, Wissenschaftler und Hersteller von Bauprodukten.

      Bauproduktenverordnung VO (EU) 305/2011 (BauPVO)
    • Ob die EG für die Verletzung von WTO-Recht haftet, ist eine zentrale Frage zur Einwirkung des Welthandelsrechts auf das Gemeinschaftsrecht. Dies wird durch Fälle unternehmerischer Schädigung deutlich, die entweder direkt durch WTO-rechtswidrige Maßnahmen der EG oder durch Strafzölle eines Drittstaates, die aufgrund solcher Verstöße erhoben wurden, verursacht wurden. Unternehmen können das Risiko solcher Schäden nur begrenzt über Exportkreditversicherungen abdecken. Simeon Held untersucht die internen Rechtswirkungen des WTO-Rechts in der gemeinschaftsgerichtlichen Rechtsprechung und deren Bedeutung für den EG-Sekundärrechtsschutz. Das Kriterium der unmittelbaren Anwendbarkeit ist entscheidend für die Trennung zwischen völkerrechtlicher Verantwortlichkeit und gemeinschaftsrechtlicher Haftung. Ein Schadensersatzanspruch über die Unrechtshaftung des Art. 288 Abs. 2 EG-Vertrag kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn neben dem WTO-Verstoß auch eine Gemeinschaftsrechtsverletzung vorliegt. Eine Rechtmäßigkeitshaftung könnte jedoch bei WTO-rechtswidrigem Verhalten der EG an Bedeutung gewinnen. Der Autor erörtert auch die Vereinbarkeit gemeinschaftsrechtlicher Ersatzansprüche mit dem WTO-Beihilferecht und die Möglichkeiten für Unternehmen, auf völkerrechtlicher Ebene Schadensersatz zu erhalten. Diese Dissertation wurde mit dem „Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg“ ausgezeich

      Die Haftung der EG für die Verletzung von WTO-Recht