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Ob die EG für die Verletzung von WTO-Recht haftet, ist eine zentrale Frage zur Einwirkung des Welthandelsrechts auf das Gemeinschaftsrecht. Dies wird durch Fälle unternehmerischer Schädigung deutlich, die entweder direkt durch WTO-rechtswidrige Maßnahmen der EG oder durch Strafzölle eines Drittstaates, die aufgrund solcher Verstöße erhoben wurden, verursacht wurden. Unternehmen können das Risiko solcher Schäden nur begrenzt über Exportkreditversicherungen abdecken. Simeon Held untersucht die internen Rechtswirkungen des WTO-Rechts in der gemeinschaftsgerichtlichen Rechtsprechung und deren Bedeutung für den EG-Sekundärrechtsschutz. Das Kriterium der unmittelbaren Anwendbarkeit ist entscheidend für die Trennung zwischen völkerrechtlicher Verantwortlichkeit und gemeinschaftsrechtlicher Haftung. Ein Schadensersatzanspruch über die Unrechtshaftung des Art. 288 Abs. 2 EG-Vertrag kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn neben dem WTO-Verstoß auch eine Gemeinschaftsrechtsverletzung vorliegt. Eine Rechtmäßigkeitshaftung könnte jedoch bei WTO-rechtswidrigem Verhalten der EG an Bedeutung gewinnen. Der Autor erörtert auch die Vereinbarkeit gemeinschaftsrechtlicher Ersatzansprüche mit dem WTO-Beihilferecht und die Möglichkeiten für Unternehmen, auf völkerrechtlicher Ebene Schadensersatz zu erhalten. Diese Dissertation wurde mit dem „Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg“ ausgezeich
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Die Haftung der EG für die Verletzung von WTO-Recht, Simeon Held
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2006
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- (Paperback)
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