Der Bundesgesetzgeber hat in der Vergangenheit zunehmend sozialrechtliche Regelungen geschaffen, die das ärztliche Berufsrecht betreffen. Marc Schüffner und Laura Schnall untersuchen die verfassungs- und europarechtlichen Grenzen solcher Bestimmungen anhand ausgewählter Beispiele. Sie erläutern zunächst die formellen Grenzen des Gesetzgebers und beschreiben am Beispiel des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes die Überschreitung der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes. Im weiteren Verlauf analysieren sie die materiellen Grenzen des legislativen Gestaltungsspielraums, wobei sie die relevanten Grundrechte der Ärzte betrachten. Die Autoren prüfen die Vereinbarkeit verschiedener sozialrechtlicher Regelungen des ärztlichen Berufsrechts mit diesen Grundrechten sowie den Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes. Zu den analysierten Regelungen zählen die Bonus-Malus-Regelung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, Sanktionen bei kollektivem Zulassungsverzicht der Vertragsärzte, der Sicherstellungsauftrag im Basistarif der privaten Krankenversicherung und die abgeschafften vertragsärztlichen Höchstaltersgrenzen. Zudem werden die europarechtlichen Bezüge erörtert. Die Autoren argumentieren, dass die Verfassung der Hypertrophie des ärztlichen Sozialrechts entgegensteht.
Marc Schüffner Boeken


Eheschutz und Lebenspartnerschaft
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Nach Art. 6 I GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. In der vorliegenden Untersuchung werden zunächst ausführlich die demographische und rechtshistorische Entwicklung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sowie die gegenwärtige Rechtslage mit ihren europarechtlichen und landesverfassungsrechtlichen Bezügen dargestellt. Anschließend beschäftigt sich Marc Schüffner mit der Frage, ob die Ehe aus verfassungsrechtlicher Perspektive für gleichgeschlechtliche Paare zugänglich wäre. Der Autor beschreibt mithilfe der rechtsmethodologischen Lehre vom Typus die Reproduktivitätsfunktion der Ehe und verneint deshalb die Zulässigkeit einer Öffnung dieser Rechtsform für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Er leitet aus der objektiven Wertentscheidung des Grundgesetzes für Ehe und Familie überdies ein verfassungsrechtliches Differenzierungsgebot ab, das es dem Gesetzgeber untersagt, familienbezogene Regelungen des Eherechts auf die Lebenspartnerschaft zu übertragen. Anhand dieses Maßstabs unterzieht Marc Schüffner alle wesentlichen Bereiche des gegenwärtigen Lebenspartnerschaftsrechts einer ausführlichen verfassungsrechtlichen Prüfung und berücksichtigt dabei ebenfalls das Elternrecht, die Eigentumsfreiheit sowie die gleichheitsrechtliche Perspektive des Grundgesetzes.