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Thorsten Koch

    Der rechtliche Status kommunaler Unternehmen in Privatrechtsform
    Europäisches Habitatschutzrecht und Rechte von Planungs- sowie Vorhabenträgern
    Der Grundrechtsschutz des Drittbetroffenen
    Bewertung von Bankakquisitionen
    Integration von Konstruktion und mechatronischer Komposition während des Entwurfs mechatronischer Systeme am Beispiel eines integrierten Radmoduls
    Mach es wie die Millionäre
    • Der Grundrechtsschutz des Drittbetroffenen

      Zur Rekonstruktion der Grundrechte als Abwehrrechte

      Staatliches Handeln hat nicht nur für die Maßnahmeadressaten, sondern auch für Dritte weitreichende Auswirkungen auf grundrechtliche Schutzgüter. Die Auferlegung von Handlungs- oder Unterlassungspflichten kann dazu führen, dass Maßnahmeadressaten ihr Verhalten gegenüber Dritten, insbesondere im rechtsgeschäftlichen Verkehr, an den gesetzlichen Vorgaben orientieren müssen. Zudem nutzt der Staat oft nicht-regulierende Instrumente, wie Warnungen vor bestimmten Produkten, die ebenfalls Folgen für Dritte haben können. Dritte empfinden staatlich genehmigte oder tolerierte Handlungen von Privatpersonen häufig als Beeinträchtigung ihrer Interessen. Thorsten Koch entwickelt Kriterien zur Unterscheidung zwischen rechtserheblichen Einwirkungen auf die grundrechtlich geschützte Freiheit Dritter und bloßen Reflexwirkungen staatlichen Handelns. Er zeigt, dass die grundrechtliche Relevanz staatlicher Zulassungen oder Duldungen von drittbeeinträchtigendem Verhalten Privater durch die Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte bestimmt werden kann. Dabei wird deutlich, dass ein Rückgriff auf eine tendenziell freiheitsfeindliche Schutzpflichtendogmatik nicht notwendig ist. Abschließend wird dargelegt, dass für die Geltung der Grundrechte keine Besonderheiten gelten, wenn der Staat durch zivilrechtliche Bestimmungen auf privatrechtliche Beziehungen einwirkt.

      Der Grundrechtsschutz des Drittbetroffenen
    • Öffentliche - insbesondere kommunale - Unternehmen in Privatrechtsform oszillieren zwischen privater Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung, wodurch viele Rechtsfragen aufgeworfen werden. Von Interesse ist insbesondere, ob kommunale Unternehmen einerseits an für die Verwaltung geltende Vorschriften des öffentlichen Rechts - insbesondere die Grundrechte - gebunden, andererseits wie beliebige Privatrechtssubjekte Träger von Grundrechten sind. Diesen Fragen kommt gegenwärtig besondere Aktualität zu, weil zunehmend versucht wird, privates Kapital für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben einzuwerben und das gemischt-wirtschaftliche Unternehmen hierfür eine geeignete Form bietet. Zugleich bereitet gerade die rechtliche Behandlung der gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen besondere Schwierigkeiten, weil für diese ein 'Miteinander' von öffentlicher und privater Aufgabenerledigung charakteristisch ist. Der Verfasser analysiert die bisherigen Versuche der rechtlichen Bewältigung des privatrechtlichen Verwaltungshandelns und der Bestimmung des Standorts kommunaler Unternehmen in der Rechtsordnung. Er entwickelt Kriterien zur rechtlichen Bewertung der gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen.

      Der rechtliche Status kommunaler Unternehmen in Privatrechtsform
    • Das Kompendium bereitet erstmalig das gesamte Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsens systematisch auf. Unter Heranziehung von Literatur und Rechtsprechung werden die einzelnen Themen wie Aufgaben der Polizei, Organisation, Entwicklung auf EU-Ebene, Polizeiverfügung und -verordnung, Einzelmaßnahmen und Datenverarbeitung, Polizeizwang und Kosten eingehend erläutert. Durch zahlreiche Beispiele und Musterformulierungen werden unentbehrliche Hinweise auch zur Lösung von Klausuren und praktischen Fällen gegeben. Hierbei liegt der Schwerpunkt der Ausführungen auf praxisorientierten und rechtlich abgesicherten Lösungsansätzen. Aus diesem Grund ist das Lehrbuch für Studenten und für Verwaltungspraktiker eine unentbehrliche Hilfe.

      Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsen