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Staatliches Handeln hat nicht nur für die Maßnahmeadressaten, sondern auch für Dritte weitreichende Auswirkungen auf grundrechtliche Schutzgüter. Die Auferlegung von Handlungs- oder Unterlassungspflichten kann dazu führen, dass Maßnahmeadressaten ihr Verhalten gegenüber Dritten, insbesondere im rechtsgeschäftlichen Verkehr, an den gesetzlichen Vorgaben orientieren müssen. Zudem nutzt der Staat oft nicht-regulierende Instrumente, wie Warnungen vor bestimmten Produkten, die ebenfalls Folgen für Dritte haben können. Dritte empfinden staatlich genehmigte oder tolerierte Handlungen von Privatpersonen häufig als Beeinträchtigung ihrer Interessen. Thorsten Koch entwickelt Kriterien zur Unterscheidung zwischen rechtserheblichen Einwirkungen auf die grundrechtlich geschützte Freiheit Dritter und bloßen Reflexwirkungen staatlichen Handelns. Er zeigt, dass die grundrechtliche Relevanz staatlicher Zulassungen oder Duldungen von drittbeeinträchtigendem Verhalten Privater durch die Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte bestimmt werden kann. Dabei wird deutlich, dass ein Rückgriff auf eine tendenziell freiheitsfeindliche Schutzpflichtendogmatik nicht notwendig ist. Abschließend wird dargelegt, dass für die Geltung der Grundrechte keine Besonderheiten gelten, wenn der Staat durch zivilrechtliche Bestimmungen auf privatrechtliche Beziehungen einwirkt.
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Der Grundrechtsschutz des Drittbetroffenen, Thorsten Koch
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2000
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