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Darf eine Frau ihre Leibesfrucht abtreiben? Muss der Arzt, der eine Abtreibung vornimmt, dafür bestraft werden? Kommt es dabei vielleicht entscheidend auf das Alter der Leibesfrucht an? Macht es einen Unterschied, ob die Leibesfrucht einen Schaden aufweist und sich deshalb zu einem Kind mit einer Behinderung entwickeln wird? Muss es verboten sein, die Übertragung eines künstlich erzeugten Embryos in die Gebärmutter der Frau davon abhängig zu machen, ob er den Gesundheitstest einer vorausgehenden Präimplantationsdiagnostik (PID) erfolgreich bestanden hat? Darf die Wissenschaft Embryonen zum Zweck therapeutischer Forschung erzeugen und anschließend vernichten? Dies sind einige der den Lebensschutz betreffenden Fragen, die derzeit in unserer Gesellschaft zwar auf die eine oder andere Weise rechtlich geregelt, politisch wie auch ethisch aber außerordentlich umstritten sind. Dabei richtet sich der Streit in erster Linie gerade darauf, welche Strafrechtsnormen der Staat zur allgemein verbindlichen Regelung derartiger Fragen legitimerweise erlassen darf. Einigen Bürgern gehen die derzeit geltenden Gesetze mit ihren Verboten zu weit, anderen gehen sie nicht weit genug. Genau die Frage, welche Strafrechtsnormen der Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens erlassen soll bzw. darf, ist Thema dieses ethischen Essays.
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Wie schutzwürdig ist der Embryo?, Norbert Hoerster
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2013
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