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Die Metaphysik der Sitten

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Die Metaphysik der Sitten ist die 1797 veröffentlichte Schrift Kants zur Rechts- und Tugendlehre. Die Metaphysik der Sitten ist die Ausarbeitung der praktischen Philosophie auf der Grundlage der Theorie der Moral, die Kant in den Schriften »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« und »Kritik der praktischen Vernunft« entwickelt hatte, deren Kern die Begründung des kategorischen Imperativs ist. Die Metaphysik der Sitten enthält zwei grundlegend getrennte Teile, die Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre sowie die Metaphysischen Anfangsgründe der Tugendlehre. In der Rechtslehre behandelt Kant das moralisch gebotene Handeln der äußeren Beziehungen der Menschen untereinander, die sich im positiven Recht niederschlagen. In der Tugendlehre befasst er sich hingegen mit den inneren, bloß subjektiven Maßstäben, die das moralische Handeln kennzeichnen. Hier gelten nur die Zwecke, die der Mensch sich selbst setzt, während in der äußeren Beziehung auch das Interesse anderer Menschen zu berücksichtigen ist. Die Tugendpflicht beruht auf einem inneren Zwang, die Rechtspflicht auf einem äußeren Zwang. Indem Kant das Gesamtwerk sowie die beiden Hauptteile jeweils als metaphysisch bezeichnet, bringt er zum Ausdruck, dass er Prinzipien ausarbeitet, die allein aus der Vernunft abgeleitet sind und nicht ihre Begründung in der Erfahrung haben. [Wikipedia]

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Taal
Duits
Uitgever
Boer
Jaar van publicatie
2020
Aantal pagina's
370
ISBN10
3966620987
ISBN13
9783966620987
Eerste editie
1785
Oorspronkelijke titel
Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Beoordeling
3,85 van 5
Aantekening
Die Metaphysik der Sitten ist die 1797 veröffentlichte Schrift Kants zur Rechts- und Tugendlehre. Die Metaphysik der Sitten ist die Ausarbeitung der praktischen Philosophie auf der Grundlage der Theorie der Moral, die Kant in den Schriften »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« und »Kritik der praktischen Vernunft« entwickelt hatte, deren Kern die Begründung des kategorischen Imperativs ist. Die Metaphysik der Sitten enthält zwei grundlegend getrennte Teile, die Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre sowie die Metaphysischen Anfangsgründe der Tugendlehre. In der Rechtslehre behandelt Kant das moralisch gebotene Handeln der äußeren Beziehungen der Menschen untereinander, die sich im positiven Recht niederschlagen. In der Tugendlehre befasst er sich hingegen mit den inneren, bloß subjektiven Maßstäben, die das moralische Handeln kennzeichnen. Hier gelten nur die Zwecke, die der Mensch sich selbst setzt, während in der äußeren Beziehung auch das Interesse anderer Menschen zu berücksichtigen ist. Die Tugendpflicht beruht auf einem inneren Zwang, die Rechtspflicht auf einem äußeren Zwang. Indem Kant das Gesamtwerk sowie die beiden Hauptteile jeweils als metaphysisch bezeichnet, bringt er zum Ausdruck, dass er Prinzipien ausarbeitet, die allein aus der Vernunft abgeleitet sind und nicht ihre Begründung in der Erfahrung haben. [Wikipedia]