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Das bisherige Schrifttum zur Entstehung der Arbeitsgerichtsbarkeit und des Arbeitsrechts im 19. Jahrhundert hat sich auf staatlich gesetztes Recht konzentriert, während die unabhängig entwickelte ständische/genossenschaftliche Sonderrechtsordnung vernachlässigt wurde. Der zweite Band der Untersuchungen zur Entstehung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland beleuchtet eine Institution, die sich auf dieses Sonderrecht stützte und anfangs stark vom ständischen Ehrbegriff geprägt war. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelten sich die „Fabriken- und Gewerbegerichte“ unter dem Einfluss der Industrialisierung zu Vorläufern der heutigen Arbeitsgerichte. Im Rheinland waren diese Sondergerichte, die aus dem napoleonischen Frankreich re-importiert wurden, besonders erfolgreich. Die preußische Justiz und Verwaltung ließen jedoch der mit dem Wiener Kongress zugefallenen Erbschaft keinen Raum zur Entwicklung. Die fehlende Beteiligung der Arbeitnehmer und die mangelnde Mitwirkung der Wissenschaft führten dazu, dass die rheinische Gewerbegerichtsbarkeit zu einem Fossil aus der Zeit der dezentral organisierten Produktion wurde. Dennoch überlebte sie in Form des kapitalistischen Honoratiorenvereins, da bei der Abstinenz des Gesetzgebers keine andere Institution in der Lage war, eine Arbeitsverfassung zu garantieren. So wurde der Gedanke eines rechtlich fixierten Ausgleichs von Kapital und Arbeit durch den Einsatz weniger Untern
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Untersuchungen zur Entstehung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland, Jürgen Brand
- Taal
- Jaar van publicatie
- 2002
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